Warum BCS Serie 700 ? / Euronorm EN709/A4
BCS ist mit Sicherheit eines der führenden Unternehmen am Markt. Während viele Hersteller die Produktion in den letzten Jahren eingestellt oder heruntergefahren haben, hat BCS weiter auf Expansion gesetzt, Entwicklung und technische Umsetzung voran getrieben, so dass wir heute auf einen der modernsten Betriebe mit absolut ausgereiften Maschinen blicken.
BCS bietet eine Vielzahl selber gefertigter Anbaugeräte an. Sollte das, was Sie suchen nicht dabei sein, helfen wir gerne bei der Findung des richtigen Gerätes. Ihr Vorteil ist, dass BCS so groß ist, dass eine Vielzahl von Fremdherstellern sich auf die Fertigung von Zubehör für BCS gestürzt hat. Nun ist nicht alles in allen Regionen optimal einsetzbar und an dieser Stelle kommen wir ins Spiel ! Wir haben seit 1989 Erfahrung mit BCS und wissen, was hier bei uns in der Region optimal passt. So kann es passieren, dass in Ihrer Lieferung kein Anbaugerät von BCS ist, sondern von einem anderen Hersteller. Machen Sie bitte solche Eigenkreationen nicht auf eigene Faust, sondern sprechen mit uns ! Es geht um Ihre Gewährleistung ! Wir haben schon abenteuerliche Zusammenstellungen gesehen, bei denen BCS die Gewährleistung bei Schäden gerechtfertigt ablehnt hat.
Ein neuer Meilenstein wurde 2011 mit der Einführung der neuen Europanorm EN709/A4 für Einachsschlepper gesetzt, welche BCS perfekt als einer der Ersten umsetzte. Sie dient in erster Linie der Sicherheit, wenn dies auch manchmal schwer nachvollziehbar ist. Im Folgenden versuchen wir, Ihnen die wesentlichen Neuerungen anschaulich darzustellen.
Einachsschlepper dürfen nur noch eine maximale Geschwindigkeit von 8 km/h erreichen. Das ist leicht umsetzbar, da es sich hierbei meist um Maschinen für den Anhängerbetrieb handelt. Alle Gänge, bis auf einen, sind Arbeitsgänge, es wird also der Schnellgang mit ca. 14-20 km/h heraus genommen. Diese Vorgabe ist nachvollziehbar, da ein Einachsschlepper mit Anhänger wie ein Knickschlepper läuft. Da er aber keine synchron greifenden Bremsen hat, können Sie sich vorstellen, was passiert, wenn die Bremsen ungleich greifen. Es hat schwere Unfälle gegeben. Außerdem stoppt die Maschine mit der neuen Kupplung sofort, sodaß der Fahrer sich garantiert nicht auf dem Sitz halten kann. Die heutige StVO schließt die Nutzung von Einachsschleppern auf öffentlichen Straße und Wegen ohne Betriebserlaubnis ohnehin aus.
Alle Einachsschlepper müssen für das Abstellen in abschüssigem Gelände sowie für den Transport eine Parkbremse haben. Das verteuert natürlich insbesondere die kleinen Maschinen.
Den sogenannten „Tot-Mann-Hebel” gibt es in seiner herkömmlichen Form nicht mehr, da der Motor des Einachsschleppers beim Loslassen des Holmes nicht mehr absterben darf, außerdem muß die Maschine muss sofort stehen. Leuchtet auch irgendwie ein, denn wenn Sie einmal loslassen müssen, geht der Motor zwar aus, macht aber immer noch ein paar Umdrehungen, was bei eingeschaltetem Getriebe schon zu viel sein kann. Der halbe Meter könnte entscheidend für Sie oder Außenstehende sein. Also entwickelte BCS die hydraulische PowerSafe-Kupplung. Der rote „Tot-Mann-Hebel” ist heute nur noch eine Verriegelung für die hydraulische Kupplung, wenn Sie loslassen, steht die Maschine sofort. Der weiter laufende Motor hat natürlich den Vorteil, dass Sie den Holm jederzeit verlassen können, ohne die Maschine neu starten zu müssen, was u.a. im Winterdiens lästig sein kann.